Islamischer Religionsunterricht
Auszug aus dem Lehrplan Islamische Religion für Sekundarstufe I (Version vom Februar 2020 / Kapitel: Vorbemerkungen).
Der Religionsunterricht hat nach Art 7 GG einen verfassungsrechtlich verankerten Platz im Fächerkanon der Schule. Er leistet einen wichtigen Beitrag zur religiösen Bildung als Teil einer allgemeinen Bildung. Er wird „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt“ und ist damit bekenntnisorientiert.
Die Klärung seines Unterrichtskonzeptes und dessen Umsetzung im Rahmen eines Lehrplans setzt damit auf der Seite der Religionsgemeinschaften einen legitimierten Ansprechpartner für den Staat voraus. Bei den Muslimen und Muslimas in Rheinland-Pfalz (RLP) gibt es bisher jedoch keine mit den anderen Religionsgemeinschaften vergleichbare legitimierte Institutionen.
Rheinland-Pfalz hat sich angesichts der Bedeutung der religiösen Bildung im Rahmen allgemeiner Bildung entschieden, eine Erprobung des islamischen Religionsunterrichts in der Sekundarstufe I mit lokalen muslimischen Ansprechpartnern vorzunehmen – zunächst im Rahmen eines Modellversuchs mit Ludwigshafener Schulen.
Der islamische Religionsunterricht ergänzt die religiöse Bildung der muslimischen Schülerinnen und Schüler in Familie und muslimischen Gemeinden. Er unterstützt die religiöse Identitätsbildung und trägt dadurch zu einem sachgemäßen und dialogischen Umgang mit Menschen anderer Religionen und nicht-religiöser Weltanschauungen bei.
Islamischer Religionsunterricht findet an folgenden Schulen von RLP statt: (Link zur Webseite des Bildungsministeriums von RLP).
Lehrpläne (Download von der Webseite des Bildungsministeriums RLP)
Lehrerlaubnisordnung - Idjaaza (Download)
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